Finanzielle Hilfen für Schwangere und Familien in Not
über Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (Erstkontakt bis 20. Schwangerschaftswoche)
über Landesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" des Freistaates Sachsen (zum Erstbesuch bitte mitbringen: PA oder Pass, Mutterpass, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Einkommensbescheide, ggf. Kindergeld-, Wohngeld- und Unterhaltsbescheide)
über kirchlichen Hilfsfonds
Finanzielle Urlaubshilfen
...für wen und wie geht`s?
Urlaubsplatz in Deutschland
mindestens 7 Tage bis max. 14 Tage förderbar
Antragstellung vor Reisebeginn
bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden