Die Johannes-Stiftung besteht seit 1997. Sie ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Zweck der Stiftung ist die direkte Unterstützung bedürftiger Menschen in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und Hilfe für Obdachlose, Straffällige und Haftentlassene in den entsprechenden Arbeitsfeldern der Stadtmission Chemnitz. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch direkte, personenbezogene Hilfen und Unterstützungsleistungen für bedürftige Menschen in konkreten Notlagen. Die Stiftung wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand und ein Kuratorium verwaltet.
Sie können die Stiftung unterstützen
durch Spenden, die direkt den Menschen in Not zugute kommen
durch Zustiftungen zum Grundstock der Stiftung, um die Stiftung nachhaltig zu stärken
durch Erbschaften bzw. Verfügung im Todesfall.
Für alle Spenden stellen wir Zuwendungsbestätigungen aus, die bei ihrer Einkommenssteuerklärung geltend gemacht werden können. Seit 01.01.2000 ist das Stiftungsförderungsgesetz mit verbesserten Abzugsbedingungen in Kraft getreten. Dazu beraten wir Sie gern.