- Chemnitzer Bürger, die wohnungslos sind
- eine Suchtmittelerkrankung (Alkohol) und der Vorsatz, abstinent leben zu wollen
- die Kostenübernahme muss vorab mit dem zuständigen Träger geklärt werden
Ziel ist es, innerhalb eines Jahres eigenen Wohnraum zurück zu erlangen.
Jeder Bewohner zahlt seine Miete und die Energiekosten und muss sich selbst versorgen. Die Unterbringung erfolgt in einer Wohngemeinschaft mit Einzel- und Doppelzimmern. Interessenten können direkt unter der Telefonnummer 0371 8561 35 oder über die Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Kontakt aufnehmen
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