Ambulante Pflege in Chemnitz: Evangelische Sozialstationen

Ganzheitliche Versorgung in Ihrem Zuhause.

Evangelische Sozialstationen

Ganzheitliche Versorgung in Ihrem Zuhause.

Pflegedienst unserer Evangelischen Sozialstationen

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflege

Eine vertraute Umgebung gibt Sicherheit. Deshalb wünschen sich viele Menschen, in ihrem gewohnten Lebensumfeld versorgt und betreut zu werden. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Hause in den eigenen vier Wänden mit der benötigten Unterstützung wohnen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer beiden Sozialstationen in Chemnitz und Kemtau planen gemeinsam mit Ihnen die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflege- und Betreuungsleistung. Unser oberstes Ziel ist dabei die Erhaltung Ihrer Lebensqualität.

Unsere Pflegedienst-Standorte in und um Chemnitz

Standort Chemnitz

Pflegedienst für Chemnitz: Evangelische Sozialstation Chemnitz der Stadtmission Chemnitz

Jessica Richter
Fachliche Leitung

Kanzlerstraße 31
09112 Chemnitz

Telefon: +49 371 3665100
Fax: +49 371 3665106

Standort Kemtau

Pflegedienst für Chemnitz: Evangelische Sozialstation Kemtau der Stadtmission Chemnitz

Jessica Richter
Pflegedienstleitung

Zwönitztalstr. 12
09235 Burkhardtsdorf

Telefon: +49 37209 2311
Fax: +49 37209 80967

Standort Grüna

Jessica Richter
Fachliche Leitung

Servicepunkt Grüna
Chemnitzer Straße 46
09244 Grüna

Telefon: +49 371 3665100
Fax: +49 371 3665106

Unsere Angebote und Leistungen im Pflegedienst

Wir unterstützen Sie bei

  • Körperpflege

  • An- und Auskleiden

  • Zubereitung von Mahlzeiten und der Nahrungsaufnahme

  • Mobilisierung und Aktivierung

Wir übernehmen hauswirtschaftliche Leistungen wie

  • Einkauf von Lebensmittel und Artikeln des täglichen Lebens
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege
  • Bettenbeziehen

Auf Verordnung Ihres Arztes führen wir durch

  • Injektionen
  • Diabetesversorgung
  • Wundversorgung/ Verbandswechsel
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Überwachung der Medikamenteneinnahme
  • Katheterpflege
  • Sondenernährung
  • Infusionstherapie/ Portpflege

Unsere Serviceleistungen für Sie

  • Begleitung zu Ärzten und zur Apotheke
  • Betreuungsangebote (Spaziergänge, Gespräche, etc.)
  • Unterstützung bei der Begutachtung des Medizinischen Dienstes
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und der Erledigung von Formalitäten
  • Seelsorgerische Begleitung durch unsere Pfarrerin
  • 24h Rufbereitschaft über unseren Hausnotruf

Unsere Angebote für pflegende Angehörige sind

Ihre private Pflegeperson ist vorübergehend ausgefallen, sie ist verreist oder krank? Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Wir übernehmen diese Leistung gern für Sie und versorgen Sie in Ihrem Zuhause. Pro Kalenderjahr besteht in den Pflegegraden 2 bis 5 ein Gesamtanspruch von längstens 42 Kalendertagen. Hierfür erstattet Ihnen Ihre Pflegekasse maximal 1.612 Euro.  

Manchmal muss die Pflegetätigkeit nur für wenige Stunden unterbrochen werden, etwa für einen Arztbesuch. Auch dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege bis zur gesetzlich festgelegten Höhe.

Sie haben einen Pflegegrad und werden zu Hause versorgt? Dann haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsangebote wie z.B.

  • Einzelbetreuung zu Hause oder Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen
  • Pflegebegleiter als feste Ansprechpartner oder familienentlastende Dienste
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung z. B. Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge
    Für dieses Angebot steht Ihnen im Pflegegrad 1 bis 5 ein Leistungsbetrag in Höhe von bis 125 Euro im Monat zur Verfügung. 

Sie werden von Verwandten, Freunden oder Bekannten versorgt und erhalten Pflegegeld? Sofern kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist (also Kombinationsleistung bezogen wird), sieht der Gesetzgeber vor, dass regelmäßig Beratungen durch Fachkräfte stattfinden. Die Kosten für diese Besuche übernimmt Ihre Pflegekasse. Diese Verpflichtung gilt auch für Pflegegeldbezieher, die bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrages zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Besuchsrhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher Besuchsrhythmus. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin!

"In meiner Wohnung lebe ich schon seit 35 Jahren, hier bin ich daheim. Mit der Unterstützung des Pflegedienstes kann ich in meinen vier Wänden bleiben und weiterhin nachmittags mit meinen Nachbarn eine Runde Rommé spielen."

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