Externe Suchtberatung in der JVA


Externe Suchtberatung in der JVA Chemnitz (Frauenvollzug)Externe Suchtberatung in der JVA


Beratung vor Ort in der JVA

Der Gebrauch von Suchtmitteln kann großen Einfluss auf die biografische Entwicklung nehmen.
Insbesondere illegalisierter Substanzkonsum kann eine Inhaftierung zur Folge haben, was immer einen Einschnitt für die Betroffenen selbst als auch für deren Angehörige bedeutet.
Die Externe Suchtberatung bietet den inhaftierten Frauen Unterstützung und die Möglichkeit zum Gespräch über das individuelle Konsumverhalten und mögliche Hilfsangebote an.

 

An wen sich unter Angebot richtet:

(1) inhaftierte Frauen in der JVA Chemnitz
(2) Bezugspersonen (Lebenspartner:innen, Eltern, Geschwister und Kinder)
(3) professionelle Helferinnen und Helfer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

Ihre Ansprechpartner

Denise Merkel, Josefine Teihs, Janine Geiler

Externe Suchtberatung in der JVA Chemnitz

Glockenstraße 5-7
09130 Chemnitz­­­

Telefon: +49 174 333 0513 oder +49 163 9847753 
Fax: +49 4334 105
Email: sbb.jva@stadtmission-chemnitz.de

 

Worum es bei uns gehen kann…

• Beratung zu legalisierten und illegalisierten Substanzen sowie Verhaltensweisen mit Abhängigkeitspotenzial
• Vermittlung von Informationen zum Suchthilfesystem
• Unterstützung bei der Beantragung stationärer Entwöhnungsbehandlungen unter Berücksichtigung der Zurückstellung gemäß §35 BtMG ("Therapie statt Strafe") als auch bei vorzeitiger Entlassung nach §57 StGB bzw. §88 JGG
• Vermittlung in ergänzende oder weiterführende Beratungs- und Behandlungsangebote nach Haftende (z.B. ambulante Suchtberatung, betreute Wohnformen, Selbsthilfegruppen, Psychotherapie)

Was uns wichtig ist...

Was uns wichtig ist:

• eine vertrauliche Einzelberatung unter Berücksichtigung von Datenschutz, Schweigepflicht sowie Zeugnisverweigerungsrecht
• eine wertschätzende und auf Selbstbestimmung ausgelegte Gesprächsatmosphäre

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