Eine glückliche Familie trotz Suchtbelastung

Familienorientierte Suchthilfe

Eine glückliche Familie trotz Suchtbelastung

Was ist die Familienorientierte Suchthilfe?

Kinder und Jugendliche brauchen für ihre Entwicklung Eltern, die eine angenehme familiäre Atmosphäre schaffen und verlässlich zur Verfügung stehen. Wenn Eltern selbst von einem problematischen Gebrauch von Suchtmitteln betroffen sind, beeinflusst das das Familienleben sehr stark. Manchmal entstehen auch Situationen, die für das Wohl der Kinder gefährdend sein können. Damit Eltern sich gut um ihre Kinder kümmern können und ein gemeinsames Familienleben gelingt, bietet die Familienorientierte Suchthilfe Beratung und Begleitung an. 

Ihre Ansprechpartner

Sandra Hahn, Katja Hilbig, Janine Geiler

Familienorientierte Suchthilfe

Glockenstraße 5
09130 Chemntiz

Telefon: +49 371 4334 - 181
Fax:      +49 371 4334 222 181 

 

 

An wen sich unser Angebote richtet...

  •  Suchtgefährdete und suchtbelastete Elternteile   
  •  Suchtgefährdete und suchtbelastete werdende Elternteile, insbesondere Schwangere   
  •  Angehörige und andere Bezugspersonen   
  •  Professionelle Helfer:innen 

Worum es bei uns gehen kann…

In Zusammenarbeit mit den Familien, in denen ein oder beide Elternteile Drogen und/oder Alkohol konsumieren:

  • Beratung zu den Auswirkungen des Konsums auf das Elternsein und die Entwicklung der Kinder 
  • Unterstützung bei anderen Familienthemen, die Eltern wichtig sind

  • langfristige Beratung und Begleitung, um gute Versorgung und Entwicklung der Kinder zu gewährleisten
  • Unterstützung in Krisensituation  
  • bei Bedarf zügige Beantragung und Vermittlung in ambulante und stationäre familiengeeignete Therapie
  • wöchentliche Gespräche, auch außerhalb der Beratungsstelle möglich

In Zusammenarbeit mit professionellen Helfern:

  • kollegiale Abstimmung von Zielen, Erwartungen und Aufgaben
  • regelmäßige Fallreflexion im gemeinsamen Hilfeprozess
  • suchtspezifischer Fachaustausch und Weiterbildung

Was uns wichtig ist....

  • eine vertrauliche Beratung unter Berücksichtigung von Datenschutz und Schweigepflicht sowie Zeugnisverweigerungsrecht        
  • eine wertschätzende, auf Freiwilligkeit ausgelegte Begleitung 
  • abgestimmtes Handeln im Interesse des Kinderschutzes   

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