Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote für Senioren von der Stadtmission Chemnitz
Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung von der Stadtmission Chemnitz
Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote für Familien von der Stadtmission Chemnitz
Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote für Menschen in Notlagen von der Stadtmission Chemnitz

Besuchsregelung in der Wohnstätte Kirchfeld

03. Juni 2021


Seit dem 26.05.2021 ist die neue sächsische Corona Schutzverordnung in Kraft getreten. Unter anderem sieht diese Verordnung weitere Lockerungen hinsichtlich der Besuchsregelung und Testpflicht für Sie und Ihre Angehörigen vor. Aufgrund der aktuell deutlich sinkenden Inzidenzwerte haben wir uns entschlossen, der Verordnung weitestgehend zu Folgen.

Auflagen Besuch in der Einrichtung:

  • Der Besuch in der Einrichtung von Eltern, Lieferanten, Außenstehende, Therapeuten, etc., ist anzumelden - die Anmeldung erfolgt am Haupteingang an der Klingel
  • Testpflicht nach aktuellem Testkonzept
  • Das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarem Standard ist verpflichtend
  • Zur Nachverfolgung von evtl. Infektionsketten sind wir angehalten, jegliche Besuche und die Kontaktpersonen zu dokumentieren (Anlage ausfüllen/Besucherliste)
  • Therapien finden vorrangig im Glaspalast statt.
  • Besuche finden in den eigenen Zimmern (Einzelzimmer) statt – bei einem Doppelzimmer wird der Besuchsraum im Glaspalast zur Verfügung gestellt
  • Der Aufenthalt in den Wohngruppen und anderen Räumlichkeiten wird auf das Nötigste beschränkt
  • Es gelten die Hygieneregelungen der Einrichtung
  • Sie führen vor dem Besuch eine gründliche Händedesinfektion durch tragen eine FFP 2 Maske beim Aufenthalt in der Einrichtung. Therapeuten tragen Handschuhe und eine FFP2 Maske bei der Therapieeinheit
  • Zu anderen Bewohnern und allen Mitarbeitern ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
  • Insgesamt ist eine Unterschreitung des Mindestabstandes immer noch kritisch zu bewerten und sollte auf das Notwendigste beschränkt werden
     
  • Alle Personen die einen Besuch tätigen, erklären mit Ihrer Unterschrift im Besucherliste:
    • frei von Symptomen der Covid 19 – Erkrankung zu sein (Schnupfen, Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen)
    • nicht im Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person zu stehen (oder dass der Kontakt zu dieser Person mindestens 14 Tage zurückliegt)
    • Abstands/Hygieneregeln und die Regelungen des Testkonzeptes einzuhalten
    • sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten zu haben
       
  • Bitte tragen Sie sich in die Besucherliste ein!

Zum Testkonzept:

Die Testpflicht entfällt in unseren Einrichtungen ab sofort für alle Personen die folgendes nachweisen können - vollständiger Impfschutz besteht 14 Tagen nach:

  • 2 x Impfung mit Comirnaty
  • 2 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Moderna
  • 2 x Impfung mit Vaxzevria
  • 1 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Jannsen
  • Covid-19 Infektion + 1 x Impfung mit Comirnaty
  • Covid-19 Infektion + 1 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Moderna
  • Covid-19 Infektion + 1 x Impfung mit Vaxzevria
  • Covid-19 Infektion + 1 x COVID-19 Vaccine Jannsen
     
  • Der Nachweis der Impfung erfolgt mittels Impfpass oder Ersatzdokument welches Stempel und Unterschrift des durchführenden Arztes enthält.
  • Der Nachweis der Infektion erfolgt mittels Bescheinigung vom Gesundheitsamt oder eines Arztes mit Stempel und Unterschrift des Ausstellers (Punkt 5-8)
  • Bei Nichtvorlage dieser Dokumente ist der Zutritt weiterhin nur mit Schnelltest vor Ort möglich.
  • Die Testbefreiung wird vorerst eine Laufzeit von 6 Monaten haben, diese endet individuell 6 Monate nach Ihrer belegbaren Zweit- bzw. Erstimpfung nach Infektion.
  • Weiterhin werden wir die Situation bei einer Überschreitung der Inzidenz von 100 in Mittelsachsen neu bewerten und ggf. Änderungen vornehmen.
  • Personen ohne Impfung, oder mit überstandener COVID-19 Infektion ohne zusätzliche Impfung, unterliegen weiterhin der tagaktuellen Testpflicht vor jedem Besuch. Dieser kann hier vor Ort durchgeführt werden oder von einer amtlichen Teststelle mitgebracht werden.

Die freiwillige Schnelltestung ist für Sie und Ihre Angehörigen natürlich weiterhin vor Ort möglich.

Um den bürokratischen Aufwand der Dokumenten-Kontrolle gering zu halten, arbeiten wir an einer zeitnahen Vereinfachung dieses Prozesses.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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