17. Mai 2021
Seit dem 10.05.2021 ist die neue sächsische Corona Schutzverordnung in Kraft getreten. Unter anderem sieht diese Verordnung Lockerungen hinsichtlich der Testpflicht für vollständig SARS-CoV-2 Geimpfte und Genesene vor. Aus den Mindestanforderungen dieses Dokuments an die Testpflicht für Besucher wie Mitarbeiter unserer Einrichtungen, haben wir abweichend ein einheitliches Vorgehen vorerst bis 30.05.2021 beschlossen. Die Regelungen im Einzelnen: Bewohner
Mitarbeiter
Besucher
Begründen möchten wir die über die Corona Schutzverordnung hinausgehenden Maßnahmen wie folgt. Die aktuelle Durchimpfungsquote der Bewohner wie auch Mitarbeitenden ist mit durchschnittlich 70% noch zu gering und damit das Risiko für Ihre Lieben, wie auch unsere Kolleginnen und Kollegen noch deutlich zu hoch. Der Inzidenzwert sinkt, es kann aber immer noch nicht von Entwarnung gesprochen werden. In der ersten Juni Woche werden wir die Situation erneut bewerten und Sie informieren. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! |