03. Juni 2021
Seit dem 26.05.2021 ist die neue sächsische Corona Schutzverordnung in Kraft getreten. Unter anderem sieht diese Verordnung weitere Lockerungen hinsichtlich der Testpflicht für Sie und Ihre Lieben vor. Aufgrund der aktuell deutlich sinkenden Inzidenzwerte haben wir uns entschlossen, der Verordnung weitestgehend zu Folgen.
- Die Testpflicht entfällt in unseren Einrichtungen ab sofort für alle Personen die folgendes nachweisen können:
- 2 x Impfung mit Comirnaty
- 2 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Moderna
- 2 x Impfung mit Vaxzevria
- 1 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Jannsen
- Covid-19 Infektion + 1 x Impfung mit Comirnaty
- Covid-19 Infektion + 1 x Impfung mit COVID-19 Vaccine Moderna
- Covid-19 Infektion + 1 x Impfung mit Vaxzevria
- Covid-19 Infektion + 1 x COVID-19 Vaccine Jannsen
- Der Nachweis der Impfung erfolgt mittels Impfpass oder Ersatzdokument welches Stempel und Unterschrift des durchführenden Arztes enthält
- Der Nachweis der Infektion erfolgt mittels Bescheinigung vom Gesundheitsamt oder eines Arztes mit Stempel und Unterschrift des Ausstellers
- Bei Nichtvorlage dieser Dokumente ist der Zutritt weiterhin nur mit Schnelltest vor Ort möglich
- Die Testbefreiung startet 15 Tage nach Ihrer belegbaren Zweit- bzw. Erstimpfung nach Infektion und endet 6 Monate nach Ihrer Impfung. Weiterhin werden wir die Situation bei einer Überschreitung der Inzidenz von 100 in Chemnitz neu bewerten und ggf. Änderungen vornehmen
- Personen ohne Impfung, oder mit überstandener COVID-19 Infektion ohne zusätzliche Impfung, unterliegen weiterhin der Testpflicht vor jedem Besuch. Mitarbeiter ohne Impfschutz, unabhängig von einer durchlaufenen Infektion, unterziehen sich weiterhin der Testung aller 48 Stunden
- Die freiwillige Schnelltestung ist für Sie und Ihre Lieben natürlich weiterhin vor Ort möglich
- Um den bürokratischen Aufwand der Dokumenten-Kontrolle gering zu halten, arbeiten wir an einer zeitnahen Vereinfachung dieses Prozesses. Wir halten Sie informiert!
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!