Seit dem 01.01.2019 heißt die Wohnungslosenhilfe jetzt Wohnungsnotfallhilfe. Wenn Menschen ihre Wohnung verlieren, in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben oder auf der Straße überleben müssen, weil sie keine Wohnung finden, so bezeichnet dies immer einen Wohnungsnotfall. Auf diese Bezeichnung hatte sich der Deutsche Städtetag 1987 geeinigt, um das verwirrende Nebeneinander der Begrifflichkeiten zu beenden, Diskriminierungen auszuschließen und Ausgrenzungen zu vermeiden.
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