Informationspflicht

Gemäß der gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir fortlaufend Auskunft in nachstehenden Zusammenhängen:

1. Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG)

2. Diskriminierungs- und Beschwerdestelle – Clearing

3. Kontakt gemäß MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung): mpsicherheit@stadtmission-chemnitz.de

4. Energieeffizienzmaßnahmen

Diskriminierungs- und Beschwerdestelle – Clearing

Die Stadtmission Chemnitz bietet eine Anlaufstelle für Mitarbeiter:innen, Kunden und Klient:innen an, die sich aufgrund Weltanschauung, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Krankheit sowie ethnischer Herkunft im Rahmen ihres Kontaktes mit unserem Haus ungleichbehandelt oder diskriminiert fühlen.

Dazu unterhält die Stadtmission Chemnitz e.V. eine Clearingberatung, die mit der zu beratenden Person gemeinsam den Sachverhalt erörtert. Dabei geht es um die Klärung des Anliegens sowie die Anbahnung der Bearbeitung im Rahmen des Beschwerdemanagements mit dem dafür geschaffenen internen Gremium der Stadtmission Chemnitz.

Dies ist als persönliche Beratung vor Ort, als Telefonberatung, als Videoberatung oder Chat über das Beratungsportal auf der Website der Stadtmission Chemnitz e.V. sowie über die geschützte E-Mailadresse möglich. Bei der Beratung werden aktuelle Gesetzmäßigkeiten berücksichtigt. Die Inhalte der Beratung werden vertraulich behandelt. Die Berater:innen unterliegen der Schweigepflicht.


Zur Kontaktanbahnung und Terminvergaben steht die Clearingstelle zur Verfügung unter

  • telefonisch: 0371 600 4860 jeweils Mo./Di./Do./Fr. in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • per E-Mail unter: beratung.clearing@stadtmission-chemnitz.de.

Die Beratung vor Ort wird im geschützten Setting in den Räumen der Lebensberatungsstelle, Rembrandtstraße 13b, 09111 Chemnitz durchgeführt. Eine entsprechende Begleitung der zu beratenden Person zu Gesprächen mit dem internen Gremium ist dabei unter definierten Voraussetzungen möglich. Wünscht eine zu beratende Person eine Weitervermittlung ins Hilfesystem unabhängiger externer Fachberatungen, unterstützt die externe Clearingstelle dieses Anliegen.