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Ein kritischer Blick auf die Testverordnung

23. Dezember 2020


In Sachsen gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Dazu gehört dann auch der gesetzlich vorgeschriebene Schnelltest vor Besuch unseres Hauses. Der schützt Sie, uns und Ihren Angehörigen vor ungewollter Ansteckung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dann auch wieder Besuchszeiten festlegen, um die Tests durchführen zu können.

Wie der Test funktioniert, haben wir ja bereits beschrieben. Unsere Priorität: Wir wollen, dass so viele Mitarbeiter wie möglich unsere Bewohner pflegen - das geht eindeutig vor! Deshalb bitten wir um Verständnis für die Zeitkorridore, die wir dann für die Besuche vorgeben müssen. Bitte unterstützen Sie uns dabei mit Ihrem Verständnis. Wir werden dann auch wieder die Onlinebuchung und die Skype-Videoanrufe ermöglichen.

Ein offenes Wort:

Wir haben die Einführung der Schnelltests ausdrücklich begrüßt. Die Ausweitung der Schnelltests als Zugangsvoraussetzung für Besuche in unserem Haus setzt uns aber, wie alle Einrichtungen, unter riesigen Druck. Das haben die Landesverbände aller Wohlfahrtsvereine unserer Landesregierung deutlich signalisiert. In der Pflege ist zwar der Ablauf geklärt und die Tests sind verfügbar, aber unsere Mitarbeiter sind durch die Pandemie bis an ihre Grenzen gefordert. Vielleicht haben Sie vor wenigen Tagen Herrn Ministerpräsident Hasselhof (Sachsen-Anhalt) im Radiointerview bei MDR Aktuell gehört? Er sagte, die Besuche in den Pflegeeinrichtungen seien durch die Schnelltests geklärt, die mangelnde Umsetzung liege einzig in der Verantwortung der Träger. Eine solche Aussage ist eine unsägliche Enttäuschung. Zum Glück im Nachbarland geschehen. Aber es war natürlich eine Frage von Tagen, bis der erste sächsische Vertreter Bürger mit genau diesem Argument versuchen würde, zurück an uns als Heimträger zu verweisen. So geschehen in einer ausgesprochen tendenziösen Fakt-Sendung des MDR. Wir vermissen aus den Medien eine Kommunikation, die getragen ist von Wertschätzung für die Leistung unseres Hauses und unserer Mitarbeiter und Verständnis dafür, dass der Schutz der Bewohner und Beschäftigten Vorrang genießt. Wir haben gerechnet: um der aktuellen Empfehlung gerecht zu werden, benötigen wir in unserem Haus 2 Pflegekräfte, die in Vollzeit Testungen durchführen. Bedenkt man, dass schon viel zu viele Mitarbeiter durch Quarantänen fehlen und der Markt für Pflegekräfte leergekehrt ist, ist unsere Priorität klar: unsere Bewohner gehen vor. Nichtsdestotrotz haben wir uns eine gute Lösung überlegt.

Auf diese Weise tun wir das, was zu schaffen ist. Und es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass das Ergebnis des Schnelltests an sich kein Allheilmittel ist. Wir halten auch mit diesem Wissen weiterhin die strengen Hygienemaßnahmen ein, wir achten darauf, dass es unseren Bewohnern gut geht und wenn sie Krankheitszeichen zeigen, dass sie unter Hinzuziehung ihres Hausarztes bzw. Facharztes medizinisch gut versorgt werden.

Positiv an den Tests ist natürlich, dass wir bei Besuchern des Hauses, auch bei Therapeuten, schnell feststellen können, ob eine Infektion besteht. In diesen Fällen ist ein Betreten des Hauses natürlich nicht möglich. Auch bei Mitarbeitern macht es Sinn, dass wir eine Infektion frühzeitig erkennen. Allerdings ist die Situation bezüglich Quarantänisierung der Pflegemitarbeiter in Sachsen inzwischen so prekär, dass die Regelungen, wie lange ein Pflegemitarbeiter zu Hause bleiben muss und die Bedingungen, unter denen er oder sie trotz einer Infektion wieder arbeiten darf, immer weiter gelockert werden. Unter diesen Bedingungen denken wir, dass wir uns mit unseren Teams im Haus sehr tapfer schlagen. Das tun wir auch weiterhin, auch wenn die Batterien schon lange nicht mehr voll sind.

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