23. Dezember 2020 - Ein kritischer Blick auf die Testverordnung
In Sachsen gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Dazu gehört dann auch der gesetzlich vorgeschriebene Schnelltest vor Besuch unseres Hauses. Der schützt Sie, uns und Ihren Angehörigen vor ungewollter Ansteckung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dann auch wieder Besuchszeiten festlegen, um die Tests durchführen zu können.Wie der Test funktioniert, haben wir ja bereits beschrieben. Unsere Priorität: Wir wollen, dass so viele Mitarbeiter wie möglich unsere Bewohner pflegen - das geht eindeutig vor! Deshalb bitten wir um Verständnis für die Zeitkorridore, die wir dann für die Besuche vorgeben müssen. Bitte unterstützen Sie uns dabei mit Ihrem Verständnis. Wir werden dann auch wieder die Onlinebuchung und die Skype-Videoanrufe ermöglichen.Ein offenes Wort:Wir haben die Einführung…